Kennzeichnungen helfen, Risiken beim Spielzeugkauf einzuschätzen. Das CE-Zeichen ist die verpflichtende Erklärung des Herstellers, dass das Spielzeug die EU-Vorschriften erfüllt. Das GS-Zeichen steht für eine zusätzliche Prüfung durch eine unabhängige Stelle. Keines der Zeichen bewertet, ob das Spielzeug zum Entwicklungsstand Ihres Kindes passt.
Je nach Material begrenzen chemische Grenzwerte, wie viel eines Stoffes sich unter festgelegten Prüfbedingungen lösen darf. Für andere Stoffe gelten weitere gesetzliche Vorgaben. Beim Onlinekauf sollten Sie prüfen, welche Risiken ein Prüfsiegel abdeckt. Achten Sie auch auf Warnhinweise, Verkäufer und Verarbeitung.
Was CE und GS aussagen
Das CE-Zeichen gehört auf Spielzeug, das in der EU verkauft wird. Mit ihm erklärt der Hersteller, dass das Produkt die geltenden EU-Anforderungen erfüllt. Je nach Verfahren beruht die Erklärung auf eigenen Prüfungen des Herstellers. Das Gesetz verlangt nicht in jedem Fall, dass eine unabhängige Stelle jedes einzelne Spielzeug prüft. Das CE-Zeichen bestätigt also die gesetzliche Übereinstimmung, ist aber kein unabhängiges Prüfsiegel.
Das freiwillige GS-Zeichen bedeutet „Geprüfte Sicherheit“. Eine anerkannte Prüfstelle prüft ein Baumuster, also ein Muster des Spielzeugs, und überwacht außerdem die Herstellung. Das GS-Zeichen weist zusätzlich auf diese Prüfung hin, sagt aber nichts über Haltbarkeit, Spielwert oder pädagogische Eignung aus.
| Kennzeichnung | Was sie aussagt | Worauf sie keine automatische Aussage macht |
|---|---|---|
| CE | Der Hersteller erklärt die Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften. | Ob eine unabhängige Stelle das konkrete Produkt geprüft hat oder wie langlebig es ist. |
| GS | Eine anerkannte Stelle hat ein Baumuster geprüft; die Herstellung wird überwacht. | Spielwert, pädagogische Qualität oder sämtliche denkbaren Risiken. |
| TÜV oder DEKRA | Ein zusätzliches Prüfzeichen kann eine Prüfung anzeigen. | Welche Risiken geprüft wurden. Prüfstelle, Prüfbereich und Zertifikat müssen nachvollziehbar sein. |
| VDE | Kann bei elektrischem Spielzeug auf eine Prüfung der elektrischen Sicherheit hinweisen. | Chemische, mechanische oder andere Risiken des Spielzeugs. |
| „spiel gut“ | Bewertet vor allem Spielwert und Praxistauglichkeit; auch Materialkriterien fließen ein. | Eine vollständige Sicherheits- oder Schadstoffprüfung. |
| Textilsiegel | Beziehen sich je nach Siegel auf ökologische, soziale oder bestimmte Schadstoffkriterien von Textilien. | Die Sicherheit des ganzen Spielzeugs, etwa von Nähten, Kleinteilen oder Befestigungen. |
Bei einem zusätzlichen Prüfzeichen sollte die Produktseite oder das Zertifikat zeigen, welche Prüfstelle dahintersteht und was sie geprüft hat. Ein bekanntes Logo allein reicht dafür nicht. Prüfen Sie, ob der Anbieter des Prüfzeichens eine Prüfnummer oder ein Zertifikat aufführt, das Sie überprüfen können.
Wie chemische Grenzwerte funktionieren
Für bestimmte Elemente legt die EU Migrationsgrenzwerte fest. Migration bedeutet, dass sich ein Stoff unter festgelegten Prüfbedingungen aus dem Spielzeugmaterial löst. Die Grenzwerte werden in Milligramm pro Kilogramm Material angegeben. Sie hängen davon ab, ob das Material trocken, flüssig oder klebrig ist oder von einer Oberfläche abgekratzt wird.
Ausgewählte Grenzwerte der geltenden Spielzeugregeln, jeweils in mg/kg Material:
| Element | Trockenes, sprödes, pulverförmiges oder geschmeidiges Material | Flüssiges oder klebriges Material | Von der Oberfläche abgekratztes Material |
|---|---|---|---|
| Blei | 2,0 | 0,5 | 23 |
| Cadmium | 1,3 | 0,3 | 17 |
Die Zahlen geben an, wie viel eines Stoffes sich unter den Prüfbedingungen aus dem Material lösen darf. Sie beschreiben nicht den gesamten Stoffgehalt im Spielzeug. Der Grenzwert von 2,0 mg/kg für Blei gilt zum Beispiel für trockenes Material. Für flüssiges oder klebriges Material liegt er niedriger. Vergleichen Sie deshalb nur Werte für die gleiche Materialklasse und das gleiche Prüfverfahren.
Bei der Festlegung der Grenzwerte nahm man unter anderem an, dass Kinder täglich 100 mg trockenes oder pulverförmiges Material aufnehmen könnten. Für flüssiges oder klebriges Material setzte man 400 mg täglich an, für abgekratztes Material 8 mg. Ein wissenschaftliches Gutachten hielt die ersten beiden Annahmen für plausibel, wies aber darauf hin, dass solche Mengen nicht zwingend täglich aufgenommen werden. Diese Modellannahmen erklären die Grundlage der Grenzwerte; sie sind keine Messung der tatsächlichen Aufnahme eines einzelnen Kindes.
Die Tabelle erfasst zudem nur ausgewählte Elemente und einen Teil der chemischen Anforderungen. Für andere Stoffe gelten eigene Grenzwerte, Verbote oder Kennzeichnungsvorschriften. Chemische Grenzwerte decken außerdem weder Kleinteile und scharfe Kanten noch elektrische oder andere mechanische Risiken ab. Die Einhaltung eines Grenzwerts bedeutet, dass eine gesetzliche Höchstmenge unter den jeweiligen Prüfbedingungen nicht überschritten wird. Sie bedeutet nicht, dass ein Produkt frei von allen problematischen Stoffen ist.
Warnhinweise und Altersempfehlungen prüfen
Eine Alterswarnung und eine pädagogische Altersempfehlung erfüllen unterschiedliche Zwecke. Der Hinweis „Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet“ warnt etwa vor Risiken, die für jüngere Kinder besonders relevant sind, darunter verschluckbare Kleinteile. Er sagt nicht automatisch aus, ob das Spielzeug für ein älteres Kind passend oder gut zu handhaben ist.
Prüfen Sie zuerst, ob die Warnhinweise zum tatsächlichen Gebrauch passen. Gibt es kleine abnehmbare Teile, lange Schnüre oder schlecht befestigte Elemente? Danach kommt es darauf an, ob das Spielzeug zu Ihrem Kind passt. Ein Baukasten kann für ein Kind interessant sein, das gern tüftelt, aber frustrieren, wenn die Teile oder die Anleitung zu anspruchsvoll sind. Sie entscheiden, ob das Spielzeug zu Ihrem Kind passt. Das ersetzt keine Sicherheitsprüfung.
Online-Angebote genauer prüfen
Fotos zeigen die Verarbeitung beim Onlinekauf oft nur begrenzt, und auf einem Marktplatz kann der Verkäufer vom Plattformbetreiber abweichen. Prüfen Sie deshalb, wer der Verkäufer ist und wer das Spielzeug hergestellt oder importiert hat. Warnhinweise und Altersangaben sollten auf der Produktseite klar erkennbar sein. Vergleichen Sie diese Angaben nach dem Kauf mit Verpackung und Anleitung.
Bei Prüfzeichen sollte das Angebot die Prüfstelle oder ein nachvollziehbares Zertifikat nennen. Fehlen grundlegende Angaben oder widersprechen sich Warnhinweise und Produktbeschreibung, wählen Sie ein Angebot mit klaren Informationen. Achten Sie auch auf auffälligen Geruch und abfärbende Materialien. Prüfen Sie außerdem, ob scharfe Kanten oder eine schlechte Verarbeitung vorliegen. Verwenden Sie das Produkt nicht, wenn Sie solche Mängel feststellen.
Neue EU-Spielzeugregeln ab 2030
Im Oktober 2026 gilt grundsätzlich noch die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Die neue EU-Spielzeugverordnung 2025/2509 ist zwar in Kraft, wird aber grundsätzlich erst ab dem 1. August 2030 angewandt. Sie sieht unter anderem einen digitalen Produktpass und strengere Vorgaben zu gefährlichen Chemikalien vor. Für den heutigen Kauf sollten Sie diese künftigen Anforderungen nicht mit den aktuell geltenden Regeln verwechseln.