Sicheres und altersgerechtes Kinderspielzeug auswählen

Beim Kauf von Kinderspielzeug entscheidet sich, ob das Spielzeug sicher ist und zum Alter des Kindes passt. In der EU gelten dafür strenge Sicherheitsregeln: Die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen geben Orientierung, die Altersangabe auf der Verpackung hilft bei der Auswahl. Käufer sollten diese Angaben prüfen; Hersteller sind zur Einhaltung der Sicherheitsregeln verpflichtet.

EU-Richtlinie 2009/48/EG: Anforderungen an Spielzeug

Die EU-Richtlinie 2009/48/EG legt fest, welche Anforderungen Spielzeug erfüllen muss, damit es in der EU hergestellt und verkauft werden darf. Sie gilt für klassisches Spielzeug wie Holzklötze, Spielzeugautos, Puppen, Stofftiere, Malfarben und Knete. Sie gilt auch für Produkte, die eher für Erwachsene gedacht sind, etwa Brettspiele, Gesellschaftsspiele und Kartenspiele. Auch Scherzartikel wie Niespulver, Stinkbomben oder Tränengas gehören dazu, sofern sie keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.

In Deutschland gelten zusätzlich die Regeln des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Spielzeug und Scherzartikel gelten dort als Bedarfsgegenstände. Das Gesetz schreibt vor, dass sie bei der vorgesehenen oder vorhersehbaren Benutzung die Gesundheit nicht schädigen dürfen.

CE-Kennzeichnung vs. GS-Zeichen: Bedeutung und Unterschied

Die CE-Kennzeichnung ist für Spielzeug verpflichtend. Sie zeigt an, dass der Hersteller die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie einhält. Allerdings bedeutet die CE-Kennzeichnung nicht, dass eine unabhängige Stelle das Produkt geprüft hat. Der Hersteller bestätigt mit dem CE-Zeichen selbst, dass das Produkt den Anforderungen entspricht.

Anders ist es beim GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen ist freiwillig. Ein Spielzeug mit GS-Zeichen wurde vor dem Verkauf von einem unabhängigen Prüflabor getestet. Wenn Sie zwischen zwei Produkten wählen und eines trägt das GS-Zeichen, spricht das stark für geprüfte Sicherheit.

Sicheres Spielzeug erkennen: CE, GS, Verarbeitung und Geruch

Achten Sie beim Kauf auf mehrere Punkte. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sein. Fehlt sie, sollten Sie das Spielzeug nicht kaufen. Das GS-Zeichen ist ein zusätzlicher Vertrauensbeweis, aber nicht jedes sichere Spielzeug trägt es.

Prüfen Sie außerdem die Verarbeitung. Lose Kleinteile, scharfe Kanten oder leicht abbrechende Teile sind ein Warnsignal. Gerade bei Kindern unter drei Jahren besteht die Gefahr, dass sie Kleinteile verschlucken. Die gesetzliche Alterskennzeichnung auf der Verpackung gibt Ihnen eine klare Orientierung. Sie ist keine Empfehlung, sondern eine Warnung: Wenn ein Spielzeug als "nicht für Kinder unter einem bestimmten Alter" gekennzeichnet ist, enthält es in der Regel Kleinteile. Diese Kleinteile können für diese Altersgruppe gefährlich sein.

Auch der Geruch kann ein Hinweis sein. Riecht ein Spielzeug stark chemisch oder unangenehm, deutet das auf Lösungsmittel oder andere Substanzen hin, die dort nicht hineingehören. Vertrauen Sie Ihrer Nase und lassen Sie solche Produkte im Regal liegen.

Altersangabe auf Spielzeug: Richtwert, keine Garantie

Die Altersangabe auf der Verpackung ist ein wichtiger Anhaltspunkt, aber nicht das einzige Kriterium. Sie berücksichtigt sowohl die Sicherheit als auch die Entwicklungsstufe des Kindes. Ein Spielzeug, das für ein bestimmtes Alter angegeben ist, fordert das Kind in diesem Alter angemessen heraus, ohne es zu über- oder unterfordern.

Bedenken Sie: Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Die Altersangabe ist ein Richtwert, keine Garantie. Wenn Ihr Kind deutlich über oder unter dem angegebenen Niveau liegt, sollten Sie genauer hinschauen. Ein Puzzle für Vierjährige kann für ein besonders geschicktes Dreijähriges bereits passend sein. Ein anderes Kind mit vier Jahren hat dafür noch nicht die Geduld. Beobachten Sie Ihr Kind beim Spielen und wählen Sie Spielzeug, das zu seinen tatsächlichen Fähigkeiten passt.

Sicherheit nach dem Auspacken: Kontrolle und Nutzung

Die Sicherheit endet nicht am Ladentisch. Das Bundesverbraucherschutzministerium rät, auch nach dem Auspacken aufmerksam zu bleiben. Kontrollieren Sie neues Spielzeug auf lose Teile, scharfe Kanten oder Beschädigungen, die beim Transport entstanden sein könnten. Bewahren Sie Verpackungen mit Kleinteilen außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern auf.

Auch die Nutzung spielt eine Rolle. Ein Spielzeug, das für den Innenbereich gedacht ist, gehört nicht unbedingt in den Garten. Elektrisches Spielzeug sollte nicht mit nassen Händen benutzt werden. Und wenn ein Spielzeug kaputtgeht, sollten Sie es entweder reparieren oder entsorgen, denn beschädigte Teile können zur Gefahr werden.