Wählen Sie Spielzeug, das Ihr Kind sicher benutzen kann und das zu seinem Alter, seinen Fähigkeiten und Interessen passt. CE-Kennzeichnung, Warnhinweise und Prüfsiegel helfen bei der Auswahl. Prüfen Sie trotzdem, ob das Spielzeug gut verarbeitet und unbeschädigt ist. Schadstoffe lassen sich zu Hause weder am Geruch noch an der Oberfläche zuverlässig erkennen.
Prüfen Sie das Spielzeug direkt nach dem Auspacken und später erneut auf Schäden.
Woran erkennen Sie sichere Verarbeitung?
Prüfen Sie die Kanten auf scharfe Stellen. Achten Sie auch auf abstehende Teile und lockere Verbindungen. Bei Kuscheltieren sollten Nähte fest sitzen und keine Füllung herausquellen. Bei Spielzeug für Babys und Kleinkinder prüfen Sie besonders, ob sich Kleinteile lösen oder Knopfzellen zugänglich sind. Batteriefächer müssen sicher verschlossen sein.
Ein unangenehmer Geruch, abfärbende Oberflächen oder schlechte Verarbeitung sind gute Gründe, ein Spielzeug nicht zu kaufen oder vorerst nicht weiterzugeben. Diese Hinweise beweisen jedoch nicht, dass Schadstoffe enthalten sind. Umgekehrt bedeutet fehlender Geruch keine Schadstofffreiheit.
Was sagen CE und GS aus?
Das CE-Zeichen gehört zu den gesetzlichen Anforderungen für Spielzeug, das in der EU verkauft wird. Es bedeutet, dass der Hersteller erklärt, die geltenden Anforderungen einzuhalten. Es ist kein unabhängiges Prüfsiegel und belegt nicht, dass eine externe Prüfstelle jedes einzelne Produkt untersucht hat.
Das GS-Zeichen steht für „Geprüfte Sicherheit“ und setzt eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle voraus. Prüfstelle und Prüfnummer sollten nachvollziehbar sein. Auch ein GS-Zeichen ersetzt weder die Kontrolle des konkreten Spielzeugs noch regelmäßige Prüfungen auf Verschleiß. Das VDE-Zeichen kann bei elektrischer Sicherheit relevant sein; es ist kein allgemeines Schadstoffsiegel.
Wie wichtig ist die Altersangabe?
Nehmen Sie Sicherheitswarnungen ernst. Die Kennzeichnung „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ warnt vor Risiken für jüngere Kinder, zum Beispiel vor verschluckbaren Kleinteilen. Sie sollten diese Warnung nicht als unverbindliche Empfehlung behandeln. Eine Altersangabe allein sagt allerdings nicht, ob das Spielzeug zu den Interessen und Fähigkeiten Ihres Kindes passt. Kinder entwickeln sich unterschiedlich; beobachten Sie, womit sie sich beschäftigen und was sie bereits sicher handhaben.
Prüfen Sie bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren besonders Kleinteile, Schnüre und zugängliche Batterien. Eine etwa tischtennisballgroße Kugel kann als grobe Orientierung für verschluckbare Kleinteile dienen. Sie ersetzt keine Sicherheitskennzeichnung und ist keine vollständige rechtliche Definition.
Lassen sich Schadstoffe zu Hause erkennen?
Nein. Kinder nehmen Stoffe aus Spielzeug über die Haut auf, wenn sie es in den Mund nehmen oder Stoffe daraus einatmen. Auch abgekauter Lack oder abgelöstes Material kann verschluckt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nennt unter anderem Blei und Cadmium in Farben sowie N-Nitrosamine in Luftballons als Beispiele problematischer Stoffe.
Ein Stoff im Spielzeug bedeutet nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko. Entscheidend sind unter anderem, ob und in welcher Menge er freigesetzt wird und wie viel das Kind aufnimmt. Sicht- und Geruchsprüfungen helfen, erkennbare Mängel auszusortieren, können aber eine chemische Untersuchung nicht ersetzen. Auch Materialangaben wie „Holz“ oder „Kunststoff“ belegen für sich genommen keine Schadstofffreiheit.
Was prüfen Sie beim Onlinekauf?
Auf Marktplätzen verkauft häufig ein Drittanbieter das Spielzeug. Die Plattform selbst ist dann nicht der Verkäufer. Prüfen Sie deshalb vor der Bestellung, wer das Spielzeug verkauft und wie Sie den Verkäufer erreichen. Bei Händlern außerhalb der EU kann es schwieriger sein, Ansprüche durchzusetzen.
Achten Sie auf verständliche Angaben zum Produkt, zur Altersgruppe und zu Warnhinweisen. Prüfen Sie außerdem, ob Hersteller- oder Importeurangaben und die CE-Kennzeichnung vorhanden sind. Bei einem GS-Zeichen sollten Sie nachsehen, ob sich die Prüfstelle und Prüfnummer nachvollziehen lassen. Wenn Angaben fehlen oder sprachliche Fehler auffallen, prüfen Sie das Angebot besonders genau. Das allein beweist aber keinen Sicherheitsmangel.
Untersuchungen einzelner Onlineangebote haben wiederholt Sicherheitsmängel festgestellt. Die Verbraucherzentrale berichtet etwa über Tests, in denen ein Teil der geprüften Spielzeuge mechanische, chemische oder elektronische Mängel aufwies. Solche Testkäufe betreffen eine begrenzte Produktauswahl. Sie belegen keine allgemeine Fehlerquote für einen gesamten Marktplatz oder den Onlinehandel.
Was tun Sie nach der Lieferung?
Prüfen Sie das Spielzeug vor dem ersten Spielen: Sind Kanten glatt, Teile fest und Nähte intakt? Lassen sich kleine Teile abziehen? Sind Batterien gesichert? Riecht das Produkt stark oder färbt es ab, legen Sie es beiseite und kontaktieren Sie den Verkäufer. Lassen Sie Ihr Kind das Spielzeug bei sichtbaren Mängeln nicht benutzen.
Bewahren Sie Verpackung und Produktangaben auf, bis Sie sicher sind, dass das Spielzeug in Ordnung ist. Wenn Sie ein Sicherheitsproblem vermuten, suchen Sie außerdem in der europäischen Produktwarn-Datenbank Safety Gate nach Warnmeldungen. Eine Warnmeldung zu einem ähnlichen Produkt ersetzt allerdings nicht die Prüfung, ob genau Ihr Artikel oder Ihre Charge betroffen ist.
Wann gehört Spielzeug in den Müll?
Kontrollieren Sie älteres Spielzeug regelmäßig und besonders nach einem Sturz oder intensiver Nutzung. Abgesplittertes Holz, abblätternde Farbe, lockere Teile, brüchige Nähte und freiliegende Füllung sind Gründe, das Spielzeug auszusortieren oder bis zur Reparatur außer Reichweite zu legen. Bei elektronischem Spielzeug achten Sie auf beschädigte Batteriefächer und frei zugängliche Batterien.
Ein Spielzeug, das sich nicht mehr sicher instand setzen lässt, sollte nicht an jüngere Kinder weitergegeben werden. Prüfen Sie vor dem Entsorgen, ob Batterien oder elektronische Bauteile getrennt entsorgt werden müssen.
Welche EU-Spielzeugregeln gelten derzeit?
Die EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 ist in Kraft. Sie gilt grundsätzlich ab dem 1. August 2030; einzelne Vorschriften gelten bereits ab dem 1. Januar 2026. Während der Übergangszeit können Spielzeuge weiterhin nach den bisherigen EU-Regeln auf den Markt kommen. Die neuen Anforderungen gelten daher nicht schon vollständig für jedes Spielzeug, das 2026 verkauft wird.
Für Ihre Kaufentscheidung bleiben die Kennzeichnungen und Sicherheitsangaben am konkreten Produkt wichtig. Wenn Sie an einem Angebot zweifeln, prüfen Sie die Hersteller- und Verkäuferdaten sowie die Warnhinweise. Kontrollieren Sie das Spielzeug nach der Lieferung sorgfältig.