Kaufen & Sicherheit

Kaputtes oder unsicheres Spielzeug: Was tun?

Wenn ein Spielzeug kaputtgeht, Teile verliert oder stark riecht, nehmen Sie es sofort aus der Reichweite Ihres Kindes. Auch ein unbeschädigtes Spielzeug ist ungeeignet, wenn es verschluckbare Kleinteile enthält oder Ihr Kind die Warnhinweise noch nicht versteht. Prüfen Sie zuerst, ob das Spielzeug gefährlich ist. Entscheiden Sie dann, ob Sie es reklamieren, zurückgeben oder entsorgen.

Beschädigtes Spielzeug aus dem Spiel nehmen

Holzsplitter und scharfe Kanten können Kinder verletzen. Das gilt auch für lose Kleinteile und zugängliche Batterien. Legen Sie das beschädigte Spielzeug beiseite und sammeln Sie abgebrochene Teile ein. Prüfen Sie auch, ob sich Nähte lösen. Achten Sie außerdem auf abblätternde Farbe und wackelnde Bauteile.

Kleben oder schleifen Sie den Schaden nicht einfach selbst. Es gibt keine allgemeine Anleitung, mit der Sie sicherstellen können, dass das Spielzeug nach einer Reparatur wieder stabil und für Kinder geeignet ist. Fragen Sie beim Hersteller nach passenden Ersatzteilen oder einer Reparaturmöglichkeit. Gibt es keine klare Auskunft, lassen Sie das Spielzeug außer Gebrauch.

Kontrollieren Sie auch ältere Spielzeuge regelmäßig. Schäden entstehen oft erst beim Spielen. Besonders bei gebrauchtem Spielzeug lohnt sich ein Blick auf Absplitterungen, lose Teile und den Zustand von weichem Kunststoff.

Verdächtigen Geruch ernst nehmen

Ein starker oder unangenehmer Geruch beweist nicht, dass ein Spielzeug Schadstoffe enthält. Er ist aber ein guter Grund, es vorerst nicht zum Spielen zu geben. Waschen oder Lüften ersetzt keine Prüfung auf Schadstoffe. Lassen Sie nicht vorschnell selbst eine Laboranalyse durchführen: Sie kann teuer sein und beantwortet nicht unbedingt, wie Sie im konkreten Fall vorgehen sollten.

Heben Sie Verpackung, Kaufbeleg und Angaben zum Verkäufer auf. Fotografieren Sie auffällige Stellen und wenden Sie sich an den Händler. Bei einem möglichen Sicherheitsmangel können Sie außerdem die zuständige Behörde informieren, etwa die örtliche Marktüberwachung oder Lebensmittelüberwachung. Beschreiben Sie konkret, was Ihnen aufgefallen ist.

Onlinekauf richtig reklamieren

Kommt ein Spielzeug beschädigt an oder entdecken Sie einen Mangel, lassen Sie Ihr Kind damit nicht spielen. Bewahren Sie das Produkt und die Verpackung zunächst auf und dokumentieren Sie den Schaden. Danach kontaktieren Sie den Verkäufer.

Bei einem Onlinekauf gilt grundsätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist, in der Sie den Kauf ohne Begründung widerrufen können. Für bestimmte Waren, etwa personalisierte Produkte, gelten Ausnahmen. Wenn Sie den Artikel behalten möchten, können Sie den Mangel reklamieren. Bei gewöhnlichen Mängeln bestehen gegenüber dem Verkäufer grundsätzlich Gewährleistungsrechte; als Abhilfe kommen etwa Reparatur oder Ersatz infrage.

Bei einem Händler außerhalb der EU können Rücksendungen und die Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger sein. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, wer tatsächlich verkauft und wie der Anbieter erreichbar ist. Ein günstiger Preis allein sagt nichts darüber aus, ob ein Spielzeug sicher ist. Auch Markenprodukte können Mängel haben.

CE-Zeichen richtig einordnen

Das CE-Zeichen ist die Erklärung des Herstellers, dass das Spielzeug die grundlegenden EU-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es ist kein unabhängiges Prüfzeichen und bestätigt nicht, dass jedes einzelne Produkt fehlerfrei ist. Prüfen Sie deshalb zusätzlich Verarbeitung und Zustand.

Das GS-Zeichen weist auf eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hin. Die Prüfstelle sollte am Zeichen erkennbar sein. Auch ein solches Siegel ersetzt nicht den Blick auf lose Teile, scharfe Kanten oder beschädigte Nähte.

Altersangaben und Fähigkeiten des Kindes beachten

Eine Warnung wie „Nicht für Kinder unter 36 Monaten“ kann auf konkrete Gefahren hinweisen, etwa verschluckbare Kleinteile. Behandeln Sie sie als Sicherheitsangabe und setzen Sie sich nicht darüber hinweg, weil Ihr Kind das Spielzeug scheinbar schon bedienen kann.

Altersangaben zeigen außerdem nur ungefähr, ob ein Kind mit dem Spielzeug spielen kann. Achten Sie auf die Fähigkeiten und das Verhalten Ihres Kindes: Nimmt es Teile in den Mund? Zieht es an Nähten und Bauteilen? Kann es Regeln und Warnhinweise verstehen? Bei kleinen Kindern sind Kleinteile und lange Schnüre besonders kritisch. Das gilt auch für ungesicherte Batteriefächer.

Rückruf oder Reklamation?

Eine Reklamation betrifft einen Mangel an einem gekauften Produkt. Bei einem Rückruf werden Verbraucher über ein festgestelltes Sicherheitsrisiko informiert. Prüfen Sie bei einem Rückruf die offiziellen Hinweise des Herstellers oder Händlers und folgen Sie den dort genannten Schritten. Geben Sie das Spielzeug bis zur Klärung nicht weiter und versuchen Sie nicht, den Rückruf durch eine eigene Reparatur zu erledigen.

Ihre Rechte bei einem Rückruf gelten unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Wenn Sie einen Sicherheitsverdacht haben, der auch andere Produkte betreffen könnte, informieren Sie den Händler und die zuständige Behörde. Eine Meldung kann dazu beitragen, dass die Behörde das Produkt prüft und weitere Maßnahmen veranlasst.